Zweck des Verbandes

Die von den Gründungsmitgliedern unterzeichnete und am 29. März 2014 geänderte Satzung beschreibt den Sinn zur Schaffung eines neuen Verbandes wie folgt:

Zwecke des Verbandes sind:

– das vereinte Wirken zur staatspolitischen Weiterbildung

– die Förderung der Bildung

– die Förderung der Jugend- und Altenpflege

– die Förderung der Kunst und Kultur

– die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes

– die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde

– die Förderung des Sports

Diese Zwecke werden verwirklicht:

– durch die unmittelbare persönliche und ideelle Unterstützung ehrenamtlich aktiver Personen und Institutionen in diesen Bereichen,

– durch die Sammlung von Spenden und Weitergabe an gemeinnützige Institutionen, die Freizeitaktivitäten anbieten. Die Gelder sollen finanziell schwächeren Jugendlichen und Senioren die Teilnahme ermöglichen (Förderung der Jugend und Altenhilfe),

– durch die unmittelbare Förderung der Kunst. Hierzu führt der Verband Kulturveranstaltungen durch und pflegt und erhält Kulturwerke wie Bibliotheken und Archive von Vereinen (Förderung kultureller Zwecke),

– durch die Erforschung, den Schutz und die Pflege von Natur und Landschaft in all ihren Erscheinungsformen und die Bewahrung, Sicherung und Pflege der historisch gewachsenen Strukturen der Stadt mit ihren Denkmalen und Denkmalensembles (Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes),

– durch die Pflege der deutschen und der niederdeutschen Sprache, der Heimatdichtung, der volkstümlichen Traditionen, Sitten und Bräuche und die Vermittlung der Werte unserer Heimat für Kinder und Jugendliche (Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, Förderung der Plattdeutschen Sprache).